§ 1 Geltungsbereich, Anbieter, nur Unternehmer
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über Hosting-, Cloud- und Software-as-a-Service-Leistungen („Leistungen“) zwischen der Dasion GmbH und ihren Kunden.
(2) Anbieter und Vertragspartner ist: Dasion GmbH, Turmgasse 34, 69181 Leimen, Telefon +49 (0) 6224 98 703 98, E-Mail info@dasion.de, vertreten durch den Geschäftsführer Florian Reith, Registergericht Amtsgericht Mannheim, HRB 742986, USt-IdNr. DE350940503.
(3) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließt der Anbieter nicht. Der Kunde bestätigt bei der Bestellung, dass er als Unternehmer handelt.
(4) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(5) Bestandteil des Vertrags sind in dieser Rangfolge: die Auftragsbestätigung, die Leistungsbeschreibung des gebuchten Produkts, die Besonderen Leistungsbedingungen (z. B. Cloud-Backup), der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (§ 10) und diese AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen im Kundenportal ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
(2) Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung in Textform bestätigt oder mit der Bereitstellung der Leistung beginnt.
(3) Der Anbieter speichert den Vertragstext und übersendet ihn dem Kunden zusammen mit diesen AGB in Textform.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Kundenportal und der Auftragsbestätigung.
(2) Der Anbieter erbringt insbesondere die Bereitstellung von Server- und Speicherkapazität, den Betrieb von Anwendungen sowie damit verbundene technische Dienstleistungen wie Einrichtung, Updates und Support im vereinbarten Umfang. Eine Datensicherung der Kundendaten schuldet der Anbieter nur, soweit sie ausdrücklich Teil der gebuchten Leistung ist.
(3) Der Anbieter darf die Leistungen weiterentwickeln und an den Stand der Technik anpassen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der vereinbarte Leistungszweck nicht beeinträchtigt wird.
(4) Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet der Anbieter keine Erstellung, Pflege oder inhaltliche Prüfung der Daten und Inhalte des Kunden.
§ 4 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit. Ein bestimmter Verfügbarkeitsgrad wird nur geschuldet, soweit er in der Leistungsbeschreibung oder einem Service Level Agreement zugesagt ist.
(2) Nicht eingerechnet werden angekündigte Wartungsfenster sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, insbesondere höhere Gewalt, Ausfälle von Vorleistungen Dritter, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, und Störungen der Internetanbindung des Kunden. Planbare Wartungen kündigt der Anbieter rechtzeitig an und legt sie soweit zumutbar in nutzungsarme Zeiten.
§ 5 Preise, Zahlung, Verzug, Preisanpassung
(1) Es gelten die bei Bestellung im Kundenportal ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Wiederkehrende Entgelte sind im Voraus für den Abrechnungszeitraum fällig, einmalige Entgelte mit Vertragsschluss. Rechnungen werden elektronisch übermittelt. Die Zahlung erfolgt über die im Kundenportal angebotenen Zahlungswege.
(3) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
(4) Ist der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag länger als 30 Tage in Verzug, darf der Anbieter die Leistung nach Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens zehn Tagen vorübergehend sperren. Der Zugriff auf bereits gespeicherte Daten zum Export bleibt auf Anforderung möglich. Die Zahlungspflicht bleibt unberührt.
(5) Der Anbieter darf die Entgelte für Dauerleistungen frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal je zwölf Monate anpassen, wenn sich seine Kosten für die Leistung (insbesondere Rechenzentrum, Energie, Lizenzen, Personal) geändert haben. Er kündigt die Anpassung mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Beträgt die Erhöhung mehr als fünf Prozent, kann der Kunde den Vertrag zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen; darauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin. Kostensenkungen gibt der Anbieter nach denselben Grundsätzen weiter.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Soweit die Leistungsbeschreibung keine Mindestlaufzeit nennt, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann ihn jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen; die Kündigung muss vor Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums eingehen. Der Anbieter kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen. Der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Tag der Bereitstellung und richtet sich nach dem gewählten Zahlungsrhythmus (z. B. monatlich).
(2) Nennt die Leistungsbeschreibung eine Mindestlaufzeit (höchstens 24 Monate), verlängert sich der Vertrag danach jeweils um den in der Leistungsbeschreibung genannten Zeitraum, höchstens um zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Domains richten sich zusätzlich nach den Laufzeiten der jeweiligen Registry.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für den Anbieter liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich gegen § 7 verstößt oder mit Entgelten für mehr als zwei Monate in Verzug ist.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform. Der Kunde kann über das Kundenportal, über die Seite „Verträge hier kündigen“ oder per E-Mail an info@dasion.de kündigen. Der Anbieter bestätigt den Eingang in Textform.
(5) Zum Umgang mit Daten bei Vertragsende siehe § 9.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und unterrichtet den Anbieter unverzüglich bei Anhaltspunkten für einen Missbrauch.
(2) Der Kunde ist für seine Inhalte und Daten allein verantwortlich und stellt sicher, dass sie nicht gegen Recht oder Rechte Dritter verstoßen.
(3) Der Kunde unterlässt jede missbräuchliche Nutzung, insbesondere Spam, Verbreitung von Schadsoftware und Handlungen, die die Sicherheit oder Verfügbarkeit der Infrastruktur beeinträchtigen.
(4) Soweit eine Datensicherung nicht Teil der gebuchten Leistung ist, sichert der Kunde seine Daten selbst in angemessenen Abständen.
(5) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung oder auf seinen Inhalten beruhen.
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Bei Datenverlust haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, es sei denn, die Datensicherung ist Leistung des Anbieters.
(5) Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
(6) Ansprüche nach Abs. 2 und 3 verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; Abs. 1 bleibt unberührt.
(7) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 9 Datenexport, Anbieterwechsel und Löschung (EU-Datenverordnung)
(1) Für Datenverarbeitungsdienste gelten die Wechselrechte nach Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Datenverordnung, „Data Act“), anwendbar seit 12.09.2025. Abweichende Regelungen in diesem Vertrag gehen den Rechten des Kunden aus der Verordnung nicht vor.
(2) Der Kunde kann jederzeit verlangen, zu einem anderen Anbieter oder auf eigene Infrastruktur zu wechseln. Die Kündigungsfrist für die Einleitung des Wechsels beträgt höchstens zwei Monate; es gelten die kürzeren Fristen nach § 6.
(3) Nach Ablauf der Kündigungsfrist beginnt ein Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen, in dem der Anbieter die Leistung fortführt und den Kunden und von ihm beauftragte Dritte beim Wechsel angemessen unterstützt. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal verlängern. Ist der Wechsel innerhalb von 30 Tagen technisch nicht durchführbar, teilt der Anbieter dies binnen 14 Arbeitstagen nach dem Wechselverlangen begründet mit und nennt einen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten.
(4) Exportierbar sind alle vom Kunden eingebrachten und bei der Nutzung erzeugten Daten, insbesondere Dateien, Datenbanken, E-Mails und Archive, Konfigurations- und Kontodaten des Kunden sowie Sicherungsdaten, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format. Ausgenommen sind Daten, die ausschließlich die interne Funktionsweise der Dienste des Anbieters betreffen, soweit ihre Herausgabe Geschäftsgeheimnisse verletzen würde. Einzelheiten zu Formaten nennt die Leistungsbeschreibung.
(5) Nach Ende des Übergangszeitraums kann der Kunde seine Daten mindestens 30 Kalendertage lang abrufen. Danach löscht der Anbieter alle Kundendaten endgültig und bestätigt dies auf Anforderung in Textform. Ohne Wechselverlangen gilt Satz 1 und 2 entsprechend ab Vertragsende.
(6) Für den Wechsel berechnet der Anbieter bis zum 11.01.2027 höchstens seine unmittelbaren Kosten, ab dem 12.01.2027 keine Wechselentgelte. Vereinbarte Zusatzleistungen (z. B. Migration durch den Anbieter) bleiben vergütungspflichtig.
§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Anbieter für den Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO in der Fassung, die im Kundenportal zum Download bereitsteht. Er wird mit Annahme dieser AGB vereinbart; Art. 28 Abs. 9 DSGVO lässt das elektronische Format zu.
(2) Für Berufsgeheimnisträger gilt zusätzlich die Vereinbarung nach § 203 StGB (Anlage zum Vertrag zur Auftragsverarbeitung), die der Kunde im Kundenportal abschließen kann.
(3) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.
§ 11 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB für bestehende Verträge ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder technische Entwicklung erforderlich ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Kunden verschoben wird.
(2) Der Anbieter teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen; widerspricht er, kann jede Seite den Vertrag zum Wirksamwerden kündigen. Auf Frist, Widerspruchsrecht und Folgen weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Änderungen der Hauptleistungen und Preise richten sich nicht nach diesem Paragrafen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter darf auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
